laufbahnbefähigung gehobener dienst

eines Waldschulheims, als Sachbearbeiter/-in in der Geschäftsleitung des Staatsbetriebes Sachsenforst oder in den Fachreferaten des Sächsischen … Laufbahnbefähigung - die Eintrittskarte für den gehobenen Dienst. Auch hier gibt es Bewegung: Rund ein Drittel der Länder, darunter Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt haben ihre internen FHs in das allgemeine Hochschulsystem integriert, schätzt Reichard. Einstiegsamt der 2. Gehobener Dienst: Der gehobene Dienst beginnt mit einer dreijährigen Vorbereitungszeit, davon sind 18 bis 21 Monate an einer Fachhochschule der öffentlichen Verwaltung zu absolvieren. Einstiegsamt Einstiegsamt der 2. Laufbahn im gehobenen Dienst in der allgemeinen und inneren Verwaltung des … Gehobener Dienst oder 1. Im gehobenen Forstdienst bestehen beim Staatsbetrieb Sachsenforst vorrangig Einsatzmöglichkeiten als Revierförster/-in, zum Teil als Sachbearbeiter/-in und Verwaltungsstellenleiter/-in im Forstbezirk. Die Laufbahnen legen dagegen das Berufsbild der Beamtinnen und Beamten im Hinblick auf ihre Tätigkeit und die dazu nötige Ausbildung fest (z.B.

Laufbahnbefähigung Die Laufbahnbefähigung im Sinne des Laufbahnrechts bezieht sich auf die gesamten Anforderungen in einer Laufbahn.

Abschnitt 3 Höherer Dienst § 26 Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des höheren Dienstes. Der Vorbereitungsdienst wird mit einem akademischen Grad , beispielsweise Diplom …

Die Laufbahngruppen (z. Laufbahngruppe oder Qualifikationsebene 3 oder 3. Gehobener Dienst § 24 Besondere Einstellungsvoraussetzungen der technischen Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst § 25 Aufstieg in Laufbahnen mit Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes . Laufbahngruppe oder Qualifikationsebene 3 oder 3. B. gehobener Dienst) bestimmen abstrakt, welche Bildungsniveaus zu vergleichbaren laufbahn- und besoldungsrechtlichen Einstufungen führen. Gehobener Schuldienst an beruflichen Schulen: 35: Gehobener technischer Gewerbeaufsichtsdienst, gehobener technischer Dienst bei der Polizei und beim Verfassungsschutz: 36: Gehobener technischer Forstdienst: 36a: Bezirksnotardienst: 37: Amtsanwaltsdienst: 38: Gehobener Sozialdienst: 39: Gehobener Dienst an wissenschaftlichen Bibliotheken: 39a

Zu § 13 (Gehobener Dienst) Für den Vorbereitungsdienst des gehobenen Dienstes gilt nach § 13 Absatz 1 Satz 1 BLV eine Regeldauer von drei Jahren, um eine an den unterschiedlichen Bedürfnissen orientierte Gestaltung der Ausbildung durch die zuständigen obersten Dienstbehörden zu ermöglichen. Für Bundesbeamte ist die Laufbahnbefähigung in § 7 der Bundeslaufbahnverordnung geregelt.

Aber auch die Tätigkeiten als Leiter/-in einer Baumschule bzw.