Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Aufsichtsbehörde unverzüglich von der Mitteilung der werdenden Mutter in Kenntnis zu setzen (MuSchG 5). In der Regel erfährt er also nicht, wenn Sie ein Nebengewerbe anmelden oder betreiben. Der Arbeitnehmer muss dem Arbeitgeber nicht im Detail mitteilen, woran er erkrankt ist – das ist Privatsache. Darf er das? Der kleine ist beim Arbeitgeber einzureichen, der große (auf dem codiert auch die Krankheitsursache vermerkt ist), muss an die Krankenkasse geschickt werden.Lassen Sie die Frist von 7 Tagen nach Feststellung der Arbeitsunfähigkeit verstreichen, …
Allerdings muss er für die Konsultation die Kosten tragen. Zweifelt der Arbeitgeber nach dem Krankengespräch mit dem Arbeitnehmer immer noch an Ihrer Arbeitsunfähigkeit, darf er eine Detektei engagieren und Ihnen die Kosten auferlegen, falls der Beweis Ihrer Arbeitsfähigkeit erbracht werden kann. v. 13.07.2005 - …
Eine rückwirkende Krankschreibung für mehr als drei Tage darf der Arzt nicht ausstellen. In beiden zuvor gestellten Fragen und Fällen ist es die recht-sicherste Lösung, dies zu tun. Die Folgebescheinigung Er muss auch die Krankenkasse informieren. Vergessen Sie nicht, auch Ihre Krankenkasse über Ihre Krankheit zu informieren.Der Arzt gibt Ihnen bei Ihrem Besuch mehrere Zettel mit. Und dann das noch: Die Krankenkasse ruft an, macht Druck und will kontrollieren. Konkret kommt es hierbei jedoch sehr auf die für Ihren Beruf und Ihr Unternehmen geltenden Regelungen an. Der Arbeitgeber habe kein Recht, bei der Krankenkasse anzurufen und dort nachzufragen. Sehr wohl muss der Mitarbeiter aber vor einem Arztbesuch subjektiv einschätzen, wie lange seine Erkrankung dauern könnte.
Die Kosten dafür muss der Arbeitnehmer dann tragen, wenn er überführt worden ist und der Arbeitgeber nicht auf andere Weise den Verstoß gegen den Arbeitsvertrag nachweisen konnte.
Näheres zu der Untersuchungspflicht kann z.B.
Erst mit der Einwilligung des Versicherten darf die Krankenkasse die personenbezogenen Daten des Versicherten erheben, verarbeiten und nutzen. Wenn Erkrankte aber absehen können, dass sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sein werden und sie die Krankenkasse nicht bereits während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kontaktiert haben, kann es sinnvoll sein, sich von sich aus bei der Krankenkasse zu melden und darauf hinzuweisen.
Scruffy2008 Lt. …
Also wenn ich jetzt beispielsweise zum Arzt gehe oder dergleichen, darf die Krankenkasse dem Arbeitgeber bzw dem Prüfungsamt meinen Aufenthaltsort sagen ? Üblicher ist es, in solchen Fällen die Krankenkasse einzuschalten, die eine Untersuchung über den „Medizinischen Dienst“ (MDK) veranlassen würde.
Auch der Vertrauensarzt darf sich nur zur Arbeitsunfähigkeit, nicht aber zur Diagnose äussern.
Die Rentenversicherung hat uns bei Antragstellung mitgeteilt, dass es 6 Monate dauert bis die Antwort kommt .
Darf der Arbeitgeber bei einer Krankmeldung Auskunft über die Diagnose verlangen? Wenn du die Untersuchung verweigerst, muss der Arbeitgeber für die Dauer der … Man ist krank, hat Schmerzen und fühlt sich matt und erschöpft.
Ausreichend ist auch die Kopie der Bestätigung im Mutterpass. Da wir nich wissen, ob der Antrag durchkommt oder nicht haben wir dem Arbeitgeber nicht informiert. Dann wäre man die ganze Woche krankgeschrieben, von Montag bis Freitag und kann dies dem Arbeitgeber als auch der Krankenkasse schriftlich vorlegen. Der Arbeitgeber erhält nicht automatisch Kenntnis von der Gewerbeanmeldung und wird auch nicht von anderen Behörden wie dem Finanzamt über die selbstständige Tätigkeit seines Arbeitnehmers informiert. Die Einwilligung können Sie auch beschränkt erteilen (zum Beispiel keine Kontaktaufnahme zu bestimmten Ärzten oder zum Arbeitgeber). Darf die Krankenkasse dem neuen Arbeitgeber Auskunft über Krankheit geben ... Du darfst nicht sagen, das du eine Frau bist, wenn du ein Mann bist, oder 35 statt 22 ...alles andere ist deine Sache... 1 Kommentar 1. magni64 14.04.2013, 20:11. Etwaige Kosten für das Zeugnis werden vom Arbeitgeber getragen, sofern nicht die Krankenkasse die Kosten übernimmt. Die Frage ist doch, um was es geht.
München - Generell geht es den Arbeitgeber nichts an, woran ein Arbeitnehmer erkrankt ist.
Bestreitet der Arbeitgeber das Vorliegen einer neuen Krankheit, obliegt dem Arbeitnehmer die Darlegung der Tatsachen, die den Schluss erlauben, es habe keine Fortsetzungserkrankung vorgelegen.
Der Betriebsarzt darf dem Arbeitgeber nur über die gesundheitliche Eignung informieren, dabei jedoch keine medizinischen Befunde mitteilen. Habe heute von meiner Krankenkasse Post erhalten,war geschockt , arbeite sehr lange im erzieherischen Bereich einer Kinderkrippe, habe es mit dem Rücken,konnte Wochenlang nicht schlafen,weil ein Nerv mit eingeklemmt war, und noch ist, jetzt soll ich sagen,wie lange das noch geht und was ich dagegen unternehme Darf die Krankenkasse das tun? Dabei hat der Arbeitnehmer den Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden (BAG, Urt. Tut er es doch, muss er zumindest mit kritischen Nachfragen von der Krankenkasse rechnen. Eine rückwirkende Krankschreibung muss der Arbeitnehmer nicht nur dem Arbeitgeber vorlegen.